In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, wie Mahngebühren verbucht werden.
1. Fall: Mahngebühren zu Lasten eines Dritten (Verwaltung, Mieter oder Eigentümer)
1. Einnahmenkonto anlegen
Legen Sie sich ein neues Einnahmenkonto an. Wählen Sie eine aussagekräftige Zusatzbezeichnung. Sie können ein Sammelkonto für alle Mahngebühren erstellen oder ein neues Konto pro säumigen Eigentümer/Mieter.
Wie Sie ein neues Konto anlegen, können Sie in folgendem Wissensartikel nachlesen.
2. Forderung gegenüber Dritten erstellen
Erstellen Sie sich nun eine offene Forderung auf der Merkliste gegenüber Dritten.
3. Geldeingang verbuchen
Sobald der Geldeingang als Umsatz auf dem Bankkonto angekommen ist, können Sie nun die Einnahme verbuchen.
Wählen Sie hierzu den Geschäftsvorfall "Geldeingang/Forderung gegenüber Dritten schließen"
Dann geben Sie das entsprechende Einnahmenkonto für die Mahngebühren ein und wählen die offene Forderung aus, die Sie mit der Verbuchung schließen möchten.
2. Fall: Mahngebühren zulasten eines Dritten & zugunsten der Verwaltung
Wenn Mahngebühren gegen einen Mieter oder Eigentümer entstehen, die dem Verwalter direkt für seinen Aufwand zugutekommen, müssen Sie etwas anders vorgehen.
1. Ausgaben- und Einnahmenkonto erstellen
Erstellen Sie ein neues Ausgabenkonto mit einer aussagekräftigen Zusatzbezeichnung. Auch hier können Sie ein Sammelkonto oder ein Konto pro Einheit erstellen.
Erstellen Sie zusätzlich ein passendes Einnahmenkonto, wie oben beschrieben.
Bei der Mietverwaltung können Sie auch das Ausgabenkonto "individuelle Ausgabe einer Nutzung" verwenden.
2. Geldeingang Mahngebühren verbuchen
Verbuchen Sie die gezahlten Mahngebühren entweder in das erstelle Einnahmenkonto oder in das Konto "Individuelle Einnahme einer Nutzung" bei der Mietverwaltung.
3. Überweisung der Mahngebühren auf Ihr eigenes Verwalter-Bankkonto
Überweisen Sie die Gebühren dann auf Ihr eigenes Bankkonto.
Mehr zur Erstellung von Zahlungsaufträgen & Überweisungen erhalten Sie in diesem Hilfeartikel.
4. Geldausgang verbuchen
Sobald der Geldausgang als Bankumsatz synchronisiert ist, verbuchen Sie ihn dann entweder als Ausgabe aus dem Konto Mahngebühren oder bei der Mietverwaltung aus das Konto "Individuelle Ausgabe einer Nutzung".