Vorratsbrennstoffe – Anfangsbestand korrekt hinterlegen

Vorgehen wenn eine WEG/SEV übernommen wurde und die HK-Abrechnung für das Vorjahr erstellt werden muss.

Praxisfall: Sie übernehmen eine WEG / SEV zum 01. 01. 2025, müssen aber noch die Jahres- und Heizkostenabrechnung 2024 erstellen.
Der letzte Heizölkauf fand 2023 statt. Wie gehen Sie mit dem Restbestand um, ohne dass die Eigentümer den Brennstoff doppelt bezahlen?

1. Prüfen Sie, ob überhaupt gebucht werden muss

  • Heizöl-Einkauf 2023 wurde komplett per MEA auf die Eigentümer umgelegt
    Anfangsbestand nicht erfassen, aber eine Ausgleichsbuchung anlegen (Schritte 1-7), sonst zahlen die Eigentümer doppelt.

  • Heizöl-Einkauf 2023 wurde nicht umgelegt
    → Endbestand 31.12.2023 als Anfangsbestand 01.01.2024 anlegen (Brennstoffbestände). Dann Jahr 2024 normal verbuchen und abrechnen – keine Ausgleichs­buchung notwendig.


2. Schritte 1-7 (falls der Einkauf 2023 schon umgelegt wurde)

  1. Sie verbuchen ganz normal das Jahr fertig.

  2. Am Ende haben Sie eine HK-Abrechnung, die den genauen Verbrauch jeder Einheit bzw. den Gesamtverbrauch des auf Vorrat liegenden Brennstoffs ausweist.

  3. Sie hinterlegen den HK-Konten ganz normal den Verbrauchsverteiler.

  4. Damit die Eigentümer jetzt nicht doppelt zahlen, buchen Sie eine Einnahme

    • auf ein kopiertes Einnahmenkonto, z. B. „Sonstige Einnahmen – Vorratsbrennstoff Vorjahre“

    • Betrag: exakt der Euro-Betrag, den die HK-Abrechnung für „Öl“ ausweist

    • Buchungsdatum: 31. 12. 2024

    • Verteilung: MEA

  5. Gleichzeitig buchen Sie auf das Konto Heizung den gleichen Betrag als Ausgabe – ebenfalls 31. 12. 2024.

  6. Führen Sie den Jahresabschluss durch; Einnahme und Ausgabe heben sich auf, der Jahresabschluss bleibt korrekt.

  7. Für die Verteilungsrechnung ist diese Ausgleichsbuchung uninteressant – die Eigentümer zahlen den Brennstoff nicht doppelt.

Fertig – so bleibt Ihre HK-Abrechnung 2024 sauber und rechtssicher.



Kurz­fassung:
Umgelegt ✔︎ → Kein Anfangsbestand, aber Einnahme + Ausgabe zum 31.12. des Jahreszeitraums buchen.

Nicht umgelegt ✘ → Anfangsbestand 2024 erfassen, keine zusätzliche Ausgleichsbuchung.