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Sonderumlage über die Einzelabrechnung auflösen

Wenn eine Sonderumlage erhoben wurde und ein Restbetrag übrig bleibt, kann dieser über zwei manuelle Buchungen aufgelöst und den Eigentümern anteilig gutgeschrieben werden.

Voraussetzung: Einnahmekonto anlegen

Falls das Konto „Einnahme – Auflösung Sonderumlage" noch nicht vorhanden ist, legen Sie es bitte zuerst unter Buchhaltung → Kontenübersicht an.

1.) Ausgabe buchen

Öffnen Sie Buchungen → + Neue Buchung und wählen Sie unter Geldausgang buchen den Typ Ausgabe.

  • Konto: Ausgabe aus Sonderumlage (z. B. „Sonderumlage Dachsanierung")
  • Betrag: Aufzulösender Betrag (vollständig oder teilweise)
  • Buchungstext: Z. B. „Auflösung Sonderumlage Dachsanierung"
  • Datum: Datum innerhalb des abzurechnenden Wirtschaftsjahres

2.) Gegenbuchung als Einnahme

Klicken Sie erneut auf + Neue Buchung und wählen Sie unter Geldeingang buchen den Typ Einnahme.

  • Konto: „Einnahme – Auflösung Sonderumlage"
  • Betrag: Gleicher Betrag wie in Schritt 1
  • Buchungstext: Z. B. „Gegenbuchung Auflösung Sonderumlage Dachsanierung"
  • Datum: Gleiches Datum wie in Schritt 1

Die beiden Buchungen gleichen sich finanziell aus – der Kontostand der WEG verändert sich nicht. In der Einzelabrechnung wird der Betrag anteilig auf die Eigentümer verteilt und als Gutschrift ausgewiesen.