Sonderumlage über die Einzelabrechnung auflösen
Wenn eine Sonderumlage erhoben wurde und ein Restbetrag übrig bleibt, kann dieser über zwei manuelle Buchungen aufgelöst und den Eigentümern anteilig gutgeschrieben werden.
Voraussetzung: Einnahmekonto anlegen
Falls das Konto „Einnahme – Auflösung Sonderumlage" noch nicht vorhanden ist, legen Sie es bitte zuerst unter Buchhaltung → Kontenübersicht an.
1.) Ausgabe buchen
Öffnen Sie Buchungen → + Neue Buchung und wählen Sie unter Geldausgang buchen den Typ Ausgabe.
- Konto: Ausgabe aus Sonderumlage (z. B. „Sonderumlage Dachsanierung")
- Betrag: Aufzulösender Betrag (vollständig oder teilweise)
- Buchungstext: Z. B. „Auflösung Sonderumlage Dachsanierung"
- Datum: Datum innerhalb des abzurechnenden Wirtschaftsjahres
2.) Gegenbuchung als Einnahme
Klicken Sie erneut auf + Neue Buchung und wählen Sie unter Geldeingang buchen den Typ Einnahme.
- Konto: „Einnahme – Auflösung Sonderumlage"
- Betrag: Gleicher Betrag wie in Schritt 1
- Buchungstext: Z. B. „Gegenbuchung Auflösung Sonderumlage Dachsanierung"
- Datum: Gleiches Datum wie in Schritt 1
Die beiden Buchungen gleichen sich finanziell aus – der Kontostand der WEG verändert sich nicht. In der Einzelabrechnung wird der Betrag anteilig auf die Eigentümer verteilt und als Gutschrift ausgewiesen.