Die Merkliste erfüllt zwei Funktionen:
1. Nachhalten von offenen Forderungen und Verbindlichkeiten
Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft eine offene Forderung gegen einen Dritten hat, können Sie sich diese Forderung in der Merkliste merken und ein Fälligkeitsdatum hinzufügen, an dem diese Ihnen in der Merkliste als "Fällig" erscheint.
So vergessen Sie keine offenen Forderungen oder Verbindlichkeit mehr und haben alles an einem Ort.
Sobald die Transaktion auf dem Konto erscheint, können Sie diese verbuchen und damit die gemerkte Forderung oder Verbindlichkeit schließen.
2. Grundlage für den Vermögensbericht
Die Merkliste ist darüber hinaus die Grundlage für den automatisch generierten Vermögensbericht.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, die bis zum Stichtag 31.12. noch nicht geschlossen wurden, erscheinen automatisch im Vermögensbericht.
Im Vermögensbericht soll die tatsächliche Vermögenslage der WEG dargestellt werden, das sog. wesentliche Gemeinschaftsvermögen. Hierzu gehören auch unbestrittene materiell-rechtliche Forderungen und Verbindlichkeiten.