Hier erklären wir Ihnen, wie Sie eine weitere Rücklage / Sonderumlage hinzufügen und die Vorschüsse erstellen
1.) Rücklage / Sonderumlage anlegen in der Kontenübersicht
Wenn Sie die Buchhaltung neu eröffnet haben, müssen Sie zuerst die Bankkonten der WEG synchronisieren, den Anfangsbestand eingeben, etwaige bestehende Rücklagen hinzufügen und den Kontenrahmen ggf. auf Ihre WEG anpassen.
Eine Erhaltungsrücklage ist, wie vom Gesetzgeber gefordert, immer im SCALARA WEG-Kontenrahmen enthalten.
Wenn Sie eine weitere Rücklage verwalten, dann klicken Sie rechts oben in der Kontenübersicht einfach auf “Rücklage hinzufügen”.
Aber Vorsicht:
Wenn Sie sich gerade in SCALARA neu einrichten und mit einem neuen Wirtschaftsjahr starten, machen Sie dies unbedingt BEVOR Sie den Anfangsbestand eingeben. Sie müssen auch für jede weitere Rücklage den Anfangsbestand eintragen. Wie Sie den Anfangsbestand angeben erfahren Sie hier.
Sie können der Rücklage einen Zweck geben, dieser wird dann immer mit angezeigt. Geben Sie z.B. “Liquidität” an.
Wenn Sie gespeichert haben, wird die neue Rücklage in Ihrem Kontenrahmen ergänzt und erscheint in Ihrer Kontenübersicht.
2.) Vorschüsse der neuen Rücklage / Sonderumlage erstellen
a) Mittels Wirtschaftsplan
Sie können nun über den Wirtschaftsplan die Rücklage genauso planen, wie Sie dies mit der Erhaltungsrücklage tun. Es werden automatisch die entsprechenden Beträge errechnet und die Vorschüsse für die Einheiten werden beim Aktivieren des Plans erstellt. Wie Sie einen Wirtschaftsplan erstellen, erfahren Sie hier.
b) Vorschüsse manuell erstellen, z.B. weil die Rücklage/Sonderumlage unterjährig beschlossen wurde.
Da der Wirtschaftsplan bereits steht, müssen Sie in diesem Fall die Vorschüsse manuell anlegen. Dazu gehen Sie zu 'Buchungen' / 'Buchhung hinzufügen' und wählen unter 'Vorschüsse' den Geschäftsvorfall 'Vorschüsse – Weitere Rücklage / Sonderumlage'.
Hier können Sie dann die Vorschüsse für jede Einheit erstellen.
3.) Vorschüsse schließen
Dies funktioniert bei einer Rücklage / Sonderumlage genauso, wie für die Vorschüsse zur Kostentragung und Erhaltungsrücklage. Einen Artikel dazu finden Sie hier.