Offene Posten können Sie im Finanzenbereich unter 'Merkliste' erstellen. Sie können hier Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten anlegen.
Forderungen gegen Einheiten oder Mietforderungen können Sie hier nicht anlegen.
Die Seite ist mit Tabs aufgeteilt in Forderungen und Verbindlichkeiten. Achten Sie hier auch immer auf die Filter, die Sie ausgewählt haben, wenn Sie nach einem Eintrag suchen.
Offene Forderungen und Verbindlichkeiten, die Sie hier anlegen, werden automatisch im Jahresabschluss in den Vermögensbericht gezogen, wenn sie bis zum Ende des Wirtschaftsjahres (in der Regel der 31.12.) fällig sind und nicht geschlossen wurden.
1) Forderung und Verbindlichkeit anlegen
Klicken Sie jeweils entweder auf Forderung oder Verbindlichkeit merken.
Als nächsten können Sie die Angaben für den offenen Posten eingeben.
Der offene Posten wurde nun erstellt und befindet sich in der Tabelle. Mit Klick auf den Tabelleneintrag öffnet sich die Detailseite mit allen Informationen.
2) Forderung oder Verbindlichkeit schließen
Wenn der entsprechende Umsatz eingeht, klicken Sie am Umsatz auf den verbuchen Button.
Wählen Sie dann den Geschäftsvorfall 'Forderung gegenüber Dritten schließen' oder 'Verbindlichkeit gegenüber Dritten schließen'.
Als Nächstes können Sie die nötigen Angaben machen und den offenen Posten auswählen.
Bedenken Sie, dass Ihnen hier die Posten angezeigt werden, die mit dem jeweiligen Buchhaltungskonto verknüpft sind, dass Sie im oberen Bereich ausgewählt haben. Gibt es z.B. keine offenen Posten für das Hauswartkonto, werden Ihnen auch keine angezeigt.
Nachdem Sie die Buchung durchgeführt haben, ist der Posten in der Merkliste als geschlossen markiert.
3) Teilschließen von offenen Posten
Wenn der Umsatz kleiner ist, als der offene Posten, z.B. weil der restliche Betrag erst später beglichen wird, können Sie den Posten "Teilschließen".
Gehen Sie genauso wie oben beschrieben vor. Beim Buchen wird Ihnen der Hinweis angezeigt, dass der Posten teilbeglichen wird.
In der Merkliste erscheint der Posten nun als "Teilgeschlossen".
Um den restlichen Betrag zu schließen, gehen Sie mit dem neuen Umsatz genauso vor wie oben beschrieben, wenn die Gesamtsumme erreicht ist, wird der Posten geschlossen.