Erfahren Sie hier, welche Kontakttypen es in SCALARA gibt und was die Unterschiede sind.
1. Natürliche Person
Zunächst können Sie natürliche Personen in SCALARA anlegen.
Diese können Hausverwalter, Eigentümer oder Dienstleister sein.
Wenn Sie einen Kontakt anlegen, werden Sie als erstes nach der Unterscheidung zwischen Natürlicher Person und Personenvereinigung gefragt.
2. Personenvereinigung
Bei einer Personenvereinigung kann es sich um eine juristische Person, wie z.B. eine Kapitalgesellschaft (GmbH) oder auch sonstige Personenmehrheiten Handeln, die im Rechts- und Geschäftsverkehr mit einer Stimme sprechen und so quasi ihr Mitglieder vertreten, z.B. Erbengemeinschaft oder Verein.
Wichtig: Handelt es sich um mehrere Eigentümer oder Mieter in einer Einheit, legen Sie diese einzeln an.
Lediglich wenn es sich um eine Personenmehrheit handelt, die im Rechts- und Geschäftsverkehr auch nach außen hin so auftritt, legen Sie diese als "Personenvereinigung an".