Wenn eine Zahlung (z. B. Hausgeld) im alten Jahr (z. B. 30.12.2023) für das neue Jahr erfolgt, gehen Sie wie folgt vor, um Buchhaltung und Salden korrekt abzubilden:
Variante 1: Einfacher Weg mit reduziertem Anfangsbestand
- Anfangsbestand reduzieren:
Ziehen Sie den Betrag der verfrühten Zahlung vom Anfangsbestand zum 01.01.2024 ab. - Forderung ohne Umsatz verbuchen:
Öffnen Sie im Bereich „Buchungen“ eine neue Buchung mit dem Geschäftsvorfall
→ „Geldeingang – Vorschusszahlung“ oder
→ „Mieteinnahme verbuchen“
Wichtig: Hierbei keinen Umsatz eintragen. - Ergebnis:
Der offene Posten gilt als beglichen, der Saldo Ihrer Buchhaltung stimmt wieder mit dem tatsächlichen Stand des Geldkontos überein.
Variante 2: Alternativ mit früherem Anfangsdatum
- Anfangsbestände zu einem früheren Datum eintragen:
Tragen Sie die Anfangsbestände z. B. zum 30.12.2023 ein. - Zahlung als regulären Umsatz erfassen:
Verbuchen Sie die Zahlung mit dem tatsächlichen Buchungsdatum (z. B. 30.12.2023) – der offene Posten kann so über den Umsatz geschlossen werden. - Wichtig zu beachten:
Alle anderen Umsätze, die zwischen dem gewählten früheren Datum und dem 01.01. liegen, müssen ebenfalls im alten Jahr verbucht werden. Sonst stimmen Salden nicht mehr.