Mieten (bzw. Hausgeldzahlungen), die im Vorjahr für das Folgejahr geleistet wurden 

Wenn eine Zahlung (z. B. Hausgeld) im alten Jahr (z. B. 30.12.2023) für das neue Jahr erfolgt, gehen Sie wie folgt vor, um Buchhaltung und Salden korrekt abzubilden:  

Variante 1: Einfacher Weg mit reduziertem Anfangsbestand  

  1. Anfangsbestand reduzieren:  
    Ziehen Sie den Betrag der verfrühten Zahlung vom Anfangsbestand zum 01.01.2024 ab.  
  2. Forderung ohne Umsatz verbuchen:  
    Öffnen Sie im Bereich „Buchungen“ eine neue Buchung mit dem Geschäftsvorfall  
    „Geldeingang – Vorschusszahlung“ oder  
    → „Mieteinnahme verbuchen“  
    Wichtig: Hierbei keinen Umsatz eintragen.
  3. Ergebnis:  
    Der offene Posten gilt als beglichen, der Saldo Ihrer Buchhaltung stimmt wieder mit dem tatsächlichen Stand des Geldkontos überein.  

Variante 2: Alternativ mit früherem Anfangsdatum  
  1. Anfangsbestände zu einem früheren Datum eintragen:  
    Tragen Sie die Anfangsbestände z. B. zum 30.12.2023 ein.  
  2. Zahlung als regulären Umsatz erfassen:  
    Verbuchen Sie die Zahlung mit dem tatsächlichen Buchungsdatum (z. B. 30.12.2023) – der offene Posten kann so über den Umsatz geschlossen werden.  
  3. Wichtig zu beachten:  
    Alle anderen Umsätze, die zwischen dem gewählten früheren Datum und dem 01.01. liegen, müssen ebenfalls im alten Jahr verbucht werden. Sonst stimmen Salden nicht mehr.