Nicht selten kommt es vor, dass Sie einen Umsatz auf Ihrem Bankkonto haben, der sich aus verschiedenen Einnahmen und Ausgaben zusammensetzt. Im Folgenden beschreiben wir das Prinzip, wie Sie solche Umsätze verbuchen können. Dies ist auf alle Fälle anwendbar, in denen es einen verrechneten Umsatz gibt.
Ein verrechneter Umsatz kann ein Geldeingang aber auch ein Geldausgang sein, je nachdem wie hoch die verrechneten Summen jeweils sind.
Beispielfälle:
- Sie haben vom Versorger eine Rechnung erhalten, die eine Gutschrift beinhaltet und gleichzeitig die Abschlagszahlungen. Es gibt aber nur einen Umsatz, der sich aus der Verrechnung ergibt.
- Sie haben vom Versorger eine Rechnung erhalten, die einerseits eine Gutschrift für Gas enthält und gleichzeitig eine Nachzahlung für Strom. Auch hier gibt es nur einen verrechneten Umsatz und nicht zwei separate.
- Eine Einheit hat eine Vorschussforderung nicht bezahlt, die Abrechnungsspitze ergibt allerdings eine Rückzahlung an die Einheit. Sie können die Beträge verrechnen und der Einheit nur die entsprechende Differenz auszahlen. Es gibt folglich ein Umsatz, mit dem die Forderung geschlossen werden muss, sowie die Rückzahlung.
Darüber hinaus, kann es viele weitere Fälle geben, aus denen sich ein verrechneter Umsatz ergibt.
Die Verbuchung
- Im Grunde kann immer zuerst der Umsatz verbucht werden.
- Die weiteren noch nicht gebuchten Beträge werden dann OHNE Umsatz gebucht, bis Sie alle Posten der Verrechnung verbucht haben.
Wir beschreiben Ihnen im folgenden jeweils den Vorgang:
- Verrechnete Beträge ergeben einen Geldeingang
- Verrechnete Beträge ergeben einen Geldausgang
Beispiel 1 | Verrechnete Beträge ergeben einen Geldeingang
1. Umsatz (10,00€) verbuchen, als Gutschrift:
Geschäftsvorfall ‘Geldeingang > Gutschrift Versorger/Dienstleister’
(oder wenn es sich um eine andere Einnahme handelt, wählen Sie den Geschäftsvorfall für die Einnahme aus und wählen dann das entsprechende Einnahmenkonto aus. Den Betrag können Sie auf ein Konto buchen oder auf mehrere Konten aufteilen.)
✔️ Somit ist der Umsatz schon einmal verbucht.
10,00€ von 40,00€ Gutschrift sind verbucht.
2. Restliche Gutschrift (30,00€) OHNE Umsatz verbuchen:
Geschäftsvorfall ‘Geldeingang > Gutschrift Versorger/Dienstleister’
(oder wenn es sich um eine andere Einnahme handelt, wählen Sie den Geschäftsvorfall für die Einnahme aus und wählen dann das entsprechende Einnahmenkonto aus. Den Betrag können Sie auf ein Konto buchen oder auf mehrere Konten aufteilen.)
✔️ Somit ist die gesamte Gutschrift verbucht.
3. Kosten (30,00€) OHNE Umsatz verbuchen:
Geschäftsvorfall ‘Geldausgang > Ausgabe’
(oder wenn Sie bereits eine Verbindlichkeit angelegt haben, wählen Sie den Geschäftsvorfall zum Schließen der Verbindlichkeit. Den Betrag können Sie auf ein Konto buchen oder auf mehrere Konten aufteilen.)
✔️ Somit sind alle Kosten verbucht.
Fertig!
Beispiel 2 | Verrechnete Beträge ergeben einen Geldausgang
1. Umsatz (-480,00€) verbuchen, als Ausgabe:
Geschäftsvorfall ‘Geldausgang > Ausgabe’
(oder wenn Sie bereits eine Verbindlichkeit angelegt haben, wählen Sie den Geschäftsvorfall zum Schließen einer Verbindlichkeit. Den Betrag können Sie auf ein Konto buchen oder auf mehrere Konten aufteilen.)
✔️ Somit ist der Umsatz schon einmal verbucht.
480,00€ von 500,00€ Kosten sind verbucht.
2. Restliche Kosten (20,00€) OHNE Umsatz verbuchen:
Geschäftsvorfall ‘Geldausgang > Ausgabe’
(oder wenn Sie bereits eine Verbindlichkeit angelegt haben, wählen Sie den Geschäftsvorfall zum Schließen einer Verbindlichkeit. Den Betrag können Sie auf ein Konto buchen oder auf mehrere Konten aufteilen.)
✔️ Somit die gesamten Kosten verbucht.
3. Gutschrift (20,00€) OHNE Umsatz verbuchen:
Geschäftsvorfall ‘Geldeingang > Gutschrift Versorger/Dienstleister’
(oder wenn es sich um eine andere Einnahme handelt, wählen Sie den Geschäftsvorfall für die Einnahme aus und wählen dann das entsprechende Einnahmenkonto aus. Den Betrag können Sie auf ein Konto buchen oder auf mehrere Konten aufteilen.)
✔️ Somit ist die gesamte Gutschrift verbucht.
Fertig!
WICHTIG
Bitte beachten Sie, dass Sie Heizkosten abgrenzen können.
Hier der Artikel dazu: Heizkosten abgrenzen
Wenn ein Kostenpunkt in Ihrer Ausgabe also z.B. Heizkosten sind, die Sie abgrenzen möchten, dann können Sie das oben genannte Prinzip auch anwenden und nutzen dafür dann denn Abgrenzungs-Geschäftsvorfall.
Weiter beachten Sie bitte, dass Sie immer das richtige Buchungsdatum setzen, wenn sich die Umsätze die Sie verbuchen um den Jahreswechsel befinden. Wenn Sie etwas in 2025 buchen, wird es auch in 2025 in die Abrechnung gezogen.