Verbuchung einer Verrechnung von Ausgaben und Einnahmen in einem Umsatz z.B. Versorger-Rechnung mit Gutschrift

In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass ein einzelner Bankumsatz mehrere Vorgänge gleichzeitig abbildet – also Einnahmen und Ausgaben, die miteinander verrechnet wurden.

In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie solche verrechneten Umsätze korrekt verbuchen, damit sowohl Gutschriften als auch Kosten sachlich richtig und nachvollziehbar erfasst sind.

Ein solcher Umsatz kann je nach Verrechnung entweder als Geldeingang oder Geldausgang erscheinen – abhängig davon, welche Seite betragsmäßig überwiegt.

Beispielfälle:

  • Sie erhalten eine Versorgerrechnung, die eine Gutschrift sowie monatliche Abschläge enthält – auf dem Konto erscheint jedoch nur ein einziger (verrechneter) Umsatz.
  • Sie haben vom Versorger eine Rechnung erhalten, die einerseits eine Gutschrift für Gas enthält und gleichzeitig eine Nachzahlung für Strom. Auch hier gibt es nur einen verrechneten Umsatz und nicht zwei separate.
  • Eine Einheit hat einen offenen Vorschuss nicht gezahlt, gleichzeitig ergibt sich eine Rückzahlung aus der Abrechnung.
    → Es wird ein gemeinsamer Betrag überwiesen, der beide Positionen verrechnet.

Darüber hinaus, kann es viele weitere Fälle geben, aus denen sich ein verrechneter Umsatz ergibt. 

Die Verbuchung

  • Im Grunde kann immer zuerst der Umsatz verbucht werden.
  • Die weiteren noch nicht gebuchten Beträge werden dann OHNE Umsatz gebucht, bis Sie alle Posten der Verrechnung verbucht haben.


Wir beschreiben Ihnen im folgenden jeweils den Vorgang:

  • Verrechnete Beträge ergeben einen Geldeingang
  • Verrechnete Beträge ergeben einen Geldausgang

Beispiel 1 | Verrechnete Beträge ergeben einen Geldeingang

Frame 4-1

1. Umsatz (10,00€) verbuchen, als Gutschrift:

Geschäftsvorfall ‘Geldeingang > Gutschrift Versorger/Dienstleister’

✔️ Damit ist der tatsächliche Bankumsatz in Höhe von 10,00 € vollständig verbucht.


2. Restliche Gutschrift (30,00€) OHNE Umsatz verbuchen:

Geschäftsvorfall ‘Geldeingang > Gutschrift Versorger/Dienstleister’

✔️ Die gesamte Gutschrift in Höhe von 40,00 € ist jetzt vollständig erfasst.


3. Kosten (30,00€) OHNE Umsatz verbuchen:

Geschäftsvorfall ‘Geldausgang > Ausgabe’

✔️ Die Gegenkosten zur Gutschrift sind nun ebenfalls verbucht.

 

Fertig!

 

Der Bankumsatz zeigt nur die Differenz (10,00 € Geldeingang). Tatsächlich lag eine Gutschrift über 40,00 € vor, die mit Kosten von 30,00 € verrechnet wurde.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle Buchungen inhaltlich korrekt und prüfbar abgebildet sind.

Beispiel 2 | Verrechnete Beträge ergeben einen Geldausgang

Frame 5

1. Umsatz (-480,00€) verbuchen, als Ausgabe:

Geschäftsvorfall ‘Geldausgang > Ausgabe’

✔️ Der Bankumsatz ist mit dieser Buchung vollständig erfasst.

2. Restliche Kosten (20,00€) OHNE Umsatz verbuchen:

Geschäftsvorfall ‘Geldausgang > Ausgabe’

✔️ Die Gesamtkosten laut Rechnung (500,00 €) sind nun vollständig verbucht.


3. Gutschrift (20,00€) OHNE Umsatz verbuchen:

Geschäftsvorfall ‘Geldeingang > Gutschrift Versorger/Dienstleister’

✔️ Die in der Rechnung enthaltene Gutschrift ist jetzt ebenfalls korrekt erfasst.

 

Fertig!

 

Beispiel 3 | Verrechnung mit offener Forderung & Rückzahlung an Eigentümer

Der Ablauf in Beispiel 1 lässt sich sinngemäß auch auf Fälle übertragen, in denen z. B. eine Rückzahlung an eine Einheit mit einer offenen Forderung (z. B. Vorschuss) verrechnet wird. Auch hier wird im Konto lediglich die verbleibende Differenz als Umsatz ausgewiesen – Einnahme und Ausgabe müssen entsprechend inhaltlich getrennt, aber technisch analog verbucht werden.

 

WICHTIG

Bitte beachten Sie, dass Sie Heizkosten abgrenzen können.
Hier der Artikel dazu: Heizkosten abgrenzen

Wenn ein Kostenpunkt in Ihrer Ausgabe also z.B. Heizkosten sind, die Sie abgrenzen möchten, dann können Sie das oben genannte Prinzip auch anwenden und nutzen dafür dann denn Abgrenzungs-Geschäftsvorfall.

 

Weiter beachten Sie bitte, dass Sie immer das richtige Buchungsdatum setzen, wenn sich die Umsätze die Sie verbuchen um den Jahreswechsel befinden. Wenn Sie etwas in 2025 buchen, wird es auch in 2025 in die Abrechnung gezogen.