Sollten Sie eine überzahlte Miete haben, können Sie diese über das Mieteinnahmenkonto - Überzahlte Miete - verbuchen.
1. Mieteingang verbuchen
Zunächst verbuchen Sie die Zahlung mit der Mietforderung des Mieters wie gewohnt und reduzieren den Betrag auf die Höhe der Forderung.
2. Guthaben verbuchen
Dadurch entsteht automatisch ein Guthaben für den Mieter. Um dieses Guthaben zu verbuchen, müssen Sie erstmal einen offenen Posten erstellen, den Sie dann anschließend Sie über den Geschäftsvorfall Mietzahlungen - Überzahlte Miete - verbuchen können.
Hierbei wird eine Verbindlichkeit erzeugt und der Merkliste hinzugefügt.
3. Umgang mit der Überzahlung
Sie haben nun zwei Optionen, mit dem offenen Posten der Überzahlung umzugehen.
- Zeitnah zurückzahlen
Sie überweisen den überzahlten Betrag an den Mieter. Den Umsatz verbuchen Sie dann mit dem Geschäftsvorfall 'Mietzahlungen > Guthaben einer Nutzung auszahlen'. - Mit der Abrechnung verrechnen
Sie können das Guthaben auf dem Geldmittelkonto der Nutzung liegen lassen und spätestens mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen.