Sinn & Zweck der Merkliste

Nie wieder offene Posten vergessen und keine Nebenbuchhaltung mehr!

Die Merkliste ist für offene Forderungen und Verbindlichkeiten gedacht, für die Sie noch keinen Zahlungsfluss verbuchen können.

Dies können z.B. noch offene Forderungen aus Versicherungsschäden oder gegen Sondereigentümer aus anderen Gründen sein, bspw. wenn die WEG in Vorleistung für ein Schaden gegangen ist, den ein Einzeleigentümer verursacht hat, so dass die WEG gegen den Eigentümer eine offene Forderung auf Erstattung hat.

Grundlage für den Vermögensbericht

Wenn der offene Merkposten nicht innerhalb eines Wirtschaftsjahres geschlossen wird, also kein Zahlungsfluss auf dem Bankkonto erfolgt, wird der offene Posten nicht in der Jahresabrechnung ausgewiesen, da diese eine reine Einnahmen- Ausgabenrechnung ist. Die offenen Posten erscheinen allerdings automatisch im Vermögensbericht, um die tatsächliche Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft darzustellen.