Richtige Verbuchung von Rücklastschriften für Miete oder Vorschüsse

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen, wenn Sie Miete oder Vorschüsse eingezogen haben, der Kontoinhaber den Betrag aber zurückgezogen hat.

Schritt 1: Stornieren des Geldeingangs

Im ersten Schritt müssen Sie den Geldeingang, den Sie bereits verbucht haben, wieder stornieren. Damit markieren Sie die ursprüngliche Mietzahlung / Vorschusszahlung als nicht gezahlt. 

Hierfür gehen Sie auf den Bankumsatz und wählen im unteren Bereich der verknüpften Buchungen die entsprechende Buchung aus. Sie werden dann zur Detailansicht der Einzelbuchung weitergeleitet.

 

Verknüpte Buchung

 

Klicken Sie am oberen rechten Bildrand der Buchungsdetail-Seite auf "Stornieren".

Geldeingang - Vorschusszahlung

 

Tragen Sie als Stornierungsgrund z.B.: "Rücklastschrift" ein. 

 

Folgen der Stornierung: 

  • Die Banktransaktion ist wieder unverbucht / teilverbucht   
  • Es entsteht wieder eine offene Mietforderung / Vorschussforderung mit dem ursprünglichen Datum 

 

Schritt 2: Geldeingang richtig verbuchen

Nun muss der Geldeingang vom Bankkonto noch korrekt verbucht werden.

Hierfür wählen Sie bei der unverbuchten bzw. teilverbuchten Transaktion "verbuchen" aus. 

Im sich dann öffnenden Auswahlmenü können Sie unter Geldeingang nun den Punkt "Geldeingang - Rückbelasteter Einzug" auswählen.

Geldeingang buchen

Folgendes ist dadurch passiert: 

  • Das Konto "Durchlaufende Posten" wird mit dem Geldeingang belastet. 
  • Ein offener Posten wird generiert, der für den Geldausgang gedacht ist.

 

Schritt 3: Geldausgang (Rücklastschrift) verbuchen

Nun haben Sie auf dem Bankkonto einen Geldabgang, da die Bank den Betrag wieder abgezogen hat.

Der Geldausgang setzt sich aus dem ursprünglich gebuchten Betrag und einer Gebühr zusammen.

Nach der Auswahl von "verbuchen" an der Transaktion, wählen Sie im Auswahlmenü der Geschäftsvorfälle nun "Geldausgang - Rückbelasteter Einzug" aus.

 

Geldeausgang buchen

 

Nun können Sie den ursprünglichen Betrag abzüglich der Gebühr verbuchen. Hierfür wird Ihnen ein offener Posten angezeigt, den Sie schließen sollten. 

 

Rücklastschrift Einheit YX

 

Schritt 4: Rücklastschriftgebühr verbuchen

Nun sollte auf Ihrem Bankkonto die Rücklastschrift-Transaktion nur noch die Gebühr als offenen und nicht verbuchten Betrag enthalten.

Zuerst müssen Sie die Ausgabe verbuchen. Dies machen Sie ganz normal über "verbuchen" und dann Geldausgang, sowie dann mit der Auswahl des Kontos "Nebenkosten des Geldverkehrs".

 

Gebühr Rücklastschrift Einheit YX

 

Im Nachgang gehen Sie auf "Merkliste" und dann auf "Forderung merken".

Merkliste Forderungen Verbindlichkeiten

Hier erstellen Sie dann eine Forderung gegen einen Eigentümer oder Mieter. 

 

Hinweis:

Bei einer WEG ist die Gebühr für eine Rücklastschrift immer eine Forderung gegen die Person (den Verursacher). Die ausstehende Hausgeldzahlung ist wiederum eine Forderung gegen die Einheit. Aus diesem Grund müssen wir diese Trennung auch bei der Buchung vornehmen. 

 

Forderung gegenüber Dritten

Wenn Sie möchten, können Sie auch ein weiteres Konto anlegen wie z.B. "Einnahmen - Rücklastschriftgebühr".

Sollten nun die Zahlungen eingehen, gibt es: 

  • Eine offene Forderung für die Gebühr 
  • Die offenen Forderungen für die Miete bzw. die Hausgeldzahlungen

Diese können Sie dann wie gewohnt verbuchen.