In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen, wenn Sie Miete oder Vorschüsse eingezogen haben, der Kontoinhaber den Betrag aber zurückgezogen hat.
Schritt 1: Stornieren des Geldeingangs
Im ersten Schritt müssen Sie den Geldeingang, den Sie bereits verbucht haben, wieder stornieren. Damit markieren Sie die ursprüngliche Mietzahlung / Vorschusszahlung als nicht gezahlt.
Hierfür gehen Sie auf den Bankumsatz und wählen im unteren Bereich der verknüpften Buchungen die entsprechende Buchung aus. Sie werden dann zur Detailansicht der Einzelbuchung weitergeleitet.
Klicken Sie am oberen rechten Bildrand der Buchungsdetail-Seite auf "Stornieren".
Tragen Sie als Stornierungsgrund z.B.: "Rücklastschrift" ein.
Folgen der Stornierung:
- Die Banktransaktion ist wieder unverbucht / teilverbucht
- Es entsteht wieder eine offene Mietforderung / Vorschussforderung mit dem ursprünglichen Datum
Schritt 2: Geldeingang richtig verbuchen
Nun muss der Geldeingang vom Bankkonto noch korrekt verbucht werden.
Hierfür wählen Sie bei der unverbuchten bzw. teilverbuchten Transaktion "verbuchen" aus.
Im sich dann öffnenden Auswahlmenü können Sie unter Geldeingang nun den Punkt "Geldeingang - Rückbelasteter Einzug" auswählen.
Folgendes ist dadurch passiert:
- Das Konto "Durchlaufende Posten" wird mit dem Geldeingang belastet.
- Ein offener Posten wird generiert, der für den Geldausgang gedacht ist.
Schritt 3: Geldausgang (Rücklastschrift) verbuchen
Nun haben Sie auf dem Bankkonto einen Geldabgang, da die Bank den Betrag wieder abgezogen hat.
Der Geldausgang setzt sich aus dem ursprünglich gebuchten Betrag und einer Gebühr zusammen.
Nach der Auswahl von "verbuchen" an der Transaktion, wählen Sie im Auswahlmenü der Geschäftsvorfälle nun "Geldausgang - Rückbelasteter Einzug" aus.
Nun können Sie den ursprünglichen Betrag abzüglich der Gebühr verbuchen. Hierfür wird Ihnen ein offener Posten angezeigt, den Sie schließen sollten.
Schritt 4: Rücklastschriftgebühr verbuchen
Nun sollte auf Ihrem Bankkonto die Rücklastschrift-Transaktion nur noch die Gebühr als offenen und nicht verbuchten Betrag enthalten.
Zuerst müssen Sie die Ausgabe verbuchen. Dies machen Sie ganz normal über "verbuchen" und dann Geldausgang, sowie dann mit der Auswahl des Kontos "Nebenkosten des Geldverkehrs".
Im Nachgang gehen Sie auf "Merkliste" und dann auf "Forderung merken".
Hier erstellen Sie dann eine Forderung gegen einen Eigentümer oder Mieter.
Hinweis:
Bei einer WEG ist die Gebühr für eine Rücklastschrift immer eine Forderung gegen die Person (den Verursacher). Die ausstehende Hausgeldzahlung ist wiederum eine Forderung gegen die Einheit. Aus diesem Grund müssen wir diese Trennung auch bei der Buchung vornehmen.
Wenn Sie möchten, können Sie auch ein weiteres Konto anlegen wie z.B. "Einnahmen - Rücklastschriftgebühr".
Sollten nun die Zahlungen eingehen, gibt es:
- Eine offene Forderung für die Gebühr
- Die offenen Forderungen für die Miete bzw. die Hausgeldzahlungen
Diese können Sie dann wie gewohnt verbuchen.