Sollte ein Eigentümer mehr als die tatsächlich geforderte Vorschusshöhe gezahlt haben, müssen Sie die Überzahlung wie folgt verbuchen:
1. Schritt: Vorschuss verbuchen
Verbuchen Sie zunächst die geforderte Summe mit dem Geschäftsvorfall:
''Vorschüsse > Geldeingang – Vorschusszahlung'
2. Schritt: Überzahlung verbuchen
Den Restbetrag können Sie dann mit folgendem Geschäftsvorfall verbuchen:
'Vorschüsse > Geldeingang – Überzahlter Vorschuss'
Dieser Betrag wird dann dem Verbindlichkeitskonto der Einheit gutgeschrieben.
3. Umgang mit der Überzahlung
Sie haben nun zwei Optionen, mit dem offenen Posten der Überzahlung umzugehen.
- Zeitnah zurückzahlen
Sie überweisen den überzahlten Betrag an den Eigentümer. Den Umsatz verbuchen Sie dann mit dem Geschäftsvorfall 'Vorschüsse > Guthaben einer Einheit auszahlen'. - Mit der Abrechnung verrechnen
Sie können das Guthaben auf dem Geldmittelkonto der Einheit liegen lassen und spätestens mit dem nächsten Jahresabschluss verrechnen.