Sollte ein Eigentümer mehr als die tatsächlich geforderte Vorschusshöhe gezahlt haben, müssen Sie die Überzahlung wie folgt verbuchen:
1. Schritt: Vorschuss verbuchen
Verbuchen Sie zunächst die geforderte Summe mit dem Geschäftsvorfall:
''Vorschüsse > Geldeingang – Vorschusszahlung'
2. Schritt: Überzahlung verbuchen
Den Restbetrag können Sie dann mit folgendem Geschäftsvorfall verbuchen:
'Vorschüsse > Geldeingang – Überzahlter Vorschuss'
Dieser Betrag wird dann dem Verbindlichkeitskonto der Einheit gutgeschrieben.