Die WEG hat eine Rechnung beglichen, und ein Eigentümer zahlt nun seinen Anteil zurück, da er für die Kosten verantwortlich ist.
In so einem Fall können Sie den Zahlungseingang ganz einfach als Einnahme verbuchen.
Alternativ können sie Auch über den Geschäftsfall "Erstattung Dienstleister/Versorger" eine Verrechnung auf dem Ausgabenkonto vornehmen sollten sie z.B. die Ausgabe auf ein spezielles Konto gebucht haben. Allerdings müssen sie hierbei aufpassen, dass sie die Jahresgrenze nicht überschreiten.