Einen Eigentümerwechsel tragen Sie in der entsprechenden Einheit im Bereich "Eigentümer" ein.
Bei SCALARA trennen wir zwischen Basisdaten und Finanzdaten, so wie auch vom Gesetzgeber gewollt.
Das bedeutet, dass die Forderungen und Verbindlichkeiten, die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen die Einheit bestehen. Denn im ersten Schritt interessiert es nicht, wer Eigentümer ist. Dies wird erst relevant, wenn die Forderung/Verbindlichkeit fällig wird, also z.B. durch die WEG-Jahresabrechnung.
Die Schuld "klebt" grundsätzlich an der Einheit.
Daher pflegen Sie den Zeitraum des Eigentumsverhältnisses auch an der Einheit. SCALARA zieht sich dann im entsprechenden Zeitpunkt den aktuell eingetragenen Eigentümer und adressiert an ihn z.B. die Jahresabrechnung.
Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, immer nur den Zeitpunkt für Beginn des Eigentumsverhältnisses einzutragen, an dem die Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist.
Der wirtschaftliche Übergang der Einheit zu einem vorherigen Zeitpunkt ist für Sie und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer irrelevant.
Dabei handelt es sich um Absprachen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber der Einheit, die Sie nicht berücksichtigen müssen.