Bei der Auswahl Ihres Abos ist es ausschlaggebend, welche Anzahl an Einheiten Sie verwalten. Wie zählen wir bei SCALARA die angelegten Einheiten?
WEG:
In SCALARA zählt jede angelegte Wohn- & Teileigentumseinheit als eine Einheit für die Abo-Stufen.
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Wenn laut Teilungserklärung eine Wohn- & Teileigentumseinheit mehrere Sondereigentumseinheiten umfasst (z. B. Wohnung, Kellerabteil, Stellplatz) und diese in SCALARA als eine Einheit angelegt werden, wird dies als eine Einheit gezählt.
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Sind in einer Immobilie Wohnungen und Stellplätze in separaten Wohn- & Teileigentumseinheiten abgebildet, werden diese getrennt gezählt.
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Grundsätzlich wird jede Wohn- & Teileigentumseinheit einzeln gezählt.
MV:
Hier wird jede angelegte Einheit separat gezählt.
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Unabhängig davon, ob eine Wohnung mit einem Stellplatz in einem Mietvertrag verbunden oder separat vermietet ist, zählt jede angelegte Einheit (Wohnung, Kellerabteil, Stellplatz, Gewerbeeinheit etc.) einzeln für die Abo-Stufen.
SEV:
Die Zählung erfolgt gleich wie bei der WEG.
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Jede angelegte Wohn- & Teileigentumseinheit wird als separate Einheit für die Abo-Stufen gewertet.