Warum sind die Vorschusszahlungen getrennt?

In SCALARA sind die Vorschüsse immer strikt nach Kostentragung, Erhaltungsrücklagen und sonstigen Rücklagen getrennt.

Die Vorschüsse (ehemals Wohngeld oder auch Hausgeld genannt) werden in SCALARA durch den Wirtschaftsplan für das gesamte Wirtschaftsjahr automatisch erstellt.

Schon laut dem Wohnungseigentumsgesetz darf hier keine Gesamtsumme ausgewiesen werden. Vielmehr entsteht durch den Wirtschaftsplan die Zweckwidmung jedes einzelnen Cents, also ob dieser für die Kostentragung, die Erhaltungsrücklage oder sonstige Rücklagen eingenommen und verwendet werden darf.

Natürlich darf der Eigentümer die Vorschüsse dennoch in einer gesamten Überweisung einzahlen. Durch die Verbuchung des Bankumsatzes wird die Gesamtsumme dann wieder auf die einzelnen Zwecke der Vorschüsse verteilt. 
So können Sie immer genau nachvollziehen, wie der Liquiditätsstand in der Kostentragung und den Rücklagen ist. 

Die konsequente Trennung hilft auch bei einer Unterzahlung durch den Eigentümer. Dann kann dieser z.B. entschieden, worauf er zunächst zahlen möchte. 

Für mehr Informationen zum Thema Vorschüsse können Sie sich auch noch unsere beiden Whitepaper zur Zweckbindung der Geldmittel und zum Wirtschaftsplan durchlesen. 

Außerdem können wir Ihnen das Fachseminar zu Vorschüssen von unseren Expertinnen Astrid Schultheis und Shari Heep ans Herz legen. 

Wie Sie Vorschüsse richtig verbuchen, lesen Sie in folgendem Hilfe-Artikel.