Vermietung eines Kellerraumes an einen Bewohner des Hauses 

Wenn ein Kellerraum zusätzlich an einen Bewohner vermietet wird, der bereits eine Wohnung im Haus bewohnt, gehen Sie bitte wie folgt vor:  

  1. Nutzung öffnen oder neu anlegen:  
    Öffnen Sie die bestehende Nutzung (z. B. Wohnung) oder erstellen Sie eine neue, falls noch nicht vorhanden. 
  2. Alle gemeinsam vermieteten Einheiten zusammenfassen:
    Fügen Sie alle zugehörigen Einheiten – in diesem Fall Wohnung und Kellerraum – innerhalb dieser Nutzung zusammen. Diese gelten als gemeinsam vermietet.  
  3. Personenzahl für die gesamte Nutzung eintragen:  
    Tragen Sie die Personenzahl für die komplette Nutzung ein (z. B. 2 Personen für Wohnung + Keller).  
    Hinweis: Einzelne Räume wie Keller, Dachboden oder Stellplätze erhalten keine eigene Personenzahl.  

Warum das wichtig ist:

Die Betriebskostenabrechnung erfolgt nach Personenzahl – diese wird jedoch nicht pro Einheit, sondern pro Nutzung erfasst. Die Zusammenfassung stellt sicher, dass die Abrechnung korrekt erfolgt.