Wenn ein Kellerraum zusätzlich an einen Bewohner vermietet wird, der bereits eine Wohnung im Haus bewohnt, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Nutzung öffnen oder neu anlegen:
Öffnen Sie die bestehende Nutzung (z. B. Wohnung) oder erstellen Sie eine neue, falls noch nicht vorhanden. - Alle gemeinsam vermieteten Einheiten zusammenfassen:
Fügen Sie alle zugehörigen Einheiten – in diesem Fall Wohnung und Kellerraum – innerhalb dieser Nutzung zusammen. Diese gelten als gemeinsam vermietet. - Personenzahl für die gesamte Nutzung eintragen:
Tragen Sie die Personenzahl für die komplette Nutzung ein (z. B. 2 Personen für Wohnung + Keller).
Hinweis: Einzelne Räume wie Keller, Dachboden oder Stellplätze erhalten keine eigene Personenzahl.
Warum das wichtig ist:
Die Betriebskostenabrechnung erfolgt nach Personenzahl – diese wird jedoch nicht pro Einheit, sondern pro Nutzung erfasst. Die Zusammenfassung stellt sicher, dass die Abrechnung korrekt erfolgt.