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Vermietung eines Kellerraumes an eine externe Person (nicht im Haus wohnend) 

Wenn ein Kellerraum separat an jemanden vermietet wird, der nicht im Haus wohnt, sieht der Ablauf wie folgt aus:  

  1. Eigene Nutzung für den Kellerraum anlegen:  
    Erfassen Sie den Keller als eigenständige Nutzung – unabhängig von anderen Einheiten im Haus.  
  2. Personenzahl auf „1“ setzen:  
    Auch wenn der Keller in der Regel nicht bewohnt wird, muss eine Personenzahl hinterlegt werden – hier dient die „1“ als technischer Platzhalter.  
  3. Warum das wichtig ist:  
    Falls im Abrechnungszeitraum eine Betriebskostenposition nach Personenzahl umgelegt wird, würde die Nutzung sonst als "leer" gelten – das kann zu falscher Verteilung führen. Mit der "1" als Platzhalter ist das ausgeschlossen.