Wenn ein Kellerraum separat an jemanden vermietet wird, der nicht im Haus wohnt, sieht der Ablauf wie folgt aus:
- Eigene Nutzung für den Kellerraum anlegen:
Erfassen Sie den Keller als eigenständige Nutzung – unabhängig von anderen Einheiten im Haus. - Personenzahl auf „1“ setzen:
Auch wenn der Keller in der Regel nicht bewohnt wird, muss eine Personenzahl hinterlegt werden – hier dient die „1“ als technischer Platzhalter. - Warum das wichtig ist:
Falls im Abrechnungszeitraum eine Betriebskostenposition nach Personenzahl umgelegt wird, würde die Nutzung sonst als "leer" gelten – das kann zu falscher Verteilung führen. Mit der "1" als Platzhalter ist das ausgeschlossen.