Warum sich bestimmte Positionen – z. B. Verwaltervergütung – nicht als umlagefähig kennzeichnen lassen
"Umlagefähig" bedeutet, dass bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit einer Immobilie anfallen, auf die Mieter umgelegt werden können. Diese Kosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert und umfassen beispielsweise Kosten für Reinigung und Pflege, Wasser, Heizkosten inklusive Warmwasser, Versicherungskosten, Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, Waschküche und Trockenräume, Kabelanschluss etc.), Hausmeistervergütung und Wartungskosten z.B. für Aufzug.
Nicht umlagefähig sind hingegen Kosten, die ausschließlich vom Eigentümer getragen werden müssen. Dazu gehören Verwaltungskosten der WEG, Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie die Vorschüsse zur Zuführung der Erhaltungsrücklage oder zu weitere Rücklagen gem. § 28 Abs. 1 WEG.
Was macht SCALARA?
Um Sie vor formalen Fehlern und späteren Beanstandungen zu schützen, sperrt SCALARA das Häkchen Umlagefähig bei allen Sachkonten, die gesetzlich nicht umlagefähig sind. Sobald Sie also ein Konto der Kategorie Verwaltervergütung anlegen oder duplizieren, bleibt das Feld dauerhaft deaktiviert – eine nachträgliche Aktivierung ist nicht vorgesehen.
Ihr Vorteil
-
Rechtssicherheit: Sie vermeiden versehentliche Fehlbuchungen.
-
Zeitersparnis: Keine manuelle Prüfung nötig – SCALARA übernimmt das für Sie.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Support gern weiter.