Leerstand und Nebenkostenabrechnung: Was Sie als Verwalter beachten müssen

Steht eine Wohnung leer, stellt sich die Frage, wie die Nebenkosten korrekt abgerechnet werden. Hier erfahren Sie, welche Pflichten der Vermieter hat und wie der Leerstand in der Abrechnung zu berücksichtigen ist.

1. Dürfen Nebenkosten auf die anderen Mieter umgelegt werden?

Nein, die Kosten für eine leerstehende Wohnung dürfen nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die auf den Leerstand entfallenden Kosten selbst zu tragen. Dies gilt insbesondere für umlagefähige Betriebskosten, die nach Wohnfläche oder Einheiten verteilt werden.

2. Was passiert mit Kosten, die nach Personen verteilt werden?

Kosten, die nach der Anzahl der Bewohner verteilt werden (z. B. Wasserkosten, Müllgebühren, wenn eine personenabhängige Umlage vereinbart wurde), werden weiterhin nach dem gewohnten Schema abgerechnet.

Um eine realistische Verteilung zu gewährleisten, muss für die leerstehende Wohnung eine Anzahl an Personen angegeben werden, die dort unter normalen Umständen wohnen würden.

3. Wie viele Personen müssen für die leerstehende Wohnung angegeben werden?

Die Anzahl der Personen sollte der Belegung entsprechen, die vor dem Leerstand bestand oder die typischerweise in einer vergleichbaren Wohnung wohnt. Beispielsweise, wenn in der Wohnung zuvor vier Personen gewohnt haben, wird diese Anzahl auch in der Abrechnung angesetzt.

4. Wie wird der Leerstand in der Abrechnung berücksichtigt?

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der angegebenen Personenanzahl. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Vermieter zu tragen und dürfen nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden.

5. Automatisierung in SCALARA: So erleichtern wir Ihnen die Abrechnung

Mit SCALARA können Sie Leerstand einfach in Ihrer Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Das System hilft Ihnen dabei, die Kosten korrekt zu erfassen und die Berechnung automatisch durchzuführen. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler in der Abrechnung.

Fazit: Ein Leerstand bedeutet nicht, dass die verbleibenden Mieter die Kosten mittragen müssen. Der Vermieter übernimmt die anfallenden Nebenkosten für die leerstehende Wohnung selbst. Eine korrekte Erfassung der Personenanzahl sorgt für eine faire Verteilung der nach Personen berechneten Kosten. Nutzen Sie SCALARA, um diesen Prozess effizient und fehlerfrei zu gestalten.