Entwicklung der Rücklagen in der Jahresabrechnung: Tatsächliche Nachzahlungen/Rückzahlungen aus Vorjahren & Tatsächliche Vorschusszahlungen

In der Jahresabrechnung gibt es verschiedene Buchungen, die sich auf vergangene oder künftige Jahre beziehen. Dies kann zu Verwirrung führen, insbesondere bei den folgenden Positionen:

  • Tatsächliche Nachzahlungen aus Vorjahren
  • Tatsächliche Rückzahlungen aus Vorjahren
  • Tatsächliche Vorschusszahlungen für vergangene Jahre

1. Tatsächliche Nachzahlungen aus Vorjahren

Diese Buchung zeigt Zahlungen, die im aktuellen Jahr geleistet wurden, aber eine Ausgabe aus einem früheren Jahr betreffen.

Ein Beispiel für eine negative Nachzahlung (Rücklage sinkt) wäre, wenn eine Handwerkerrechnung für eine Reparatur aus dem Jahr 2022 erst 2023 bezahlt wird. Dadurch wird die Rücklage im aktuellen Jahr belastet, weil eine alte Verpflichtung nachträglich beglichen wird.

Eine positive Nachzahlung (Rücklage steigt) kann auftreten, wenn eine in der Abrechnung für 2022 bereits berücksichtigte, aber tatsächlich erst 2023 bezahlte Rechnung in der Buchhaltung korrigiert wird. Dadurch wird die doppelte Belastung rückgängig gemacht und die Rücklage steigt wieder.


2. Tatsächliche Rückzahlungen aus Vorjahren

Diese Buchung umfasst Erstattungen oder Korrekturen von Zahlungen, die in einem früheren Jahr geleistet wurden.

Wenn ein Dienstleister eine zu hohe Zahlung aus dem Jahr 2021 erst im Jahr 2023 zurückerstattet, steigt die Rücklage, da Geld zurückfließt.

Falls jedoch eine erwartete Erstattung bereits 2022 in der Abrechnung gutgeschrieben wurde, aber tatsächlich erst 2023 eingeht, könnte die Buchhaltung dies im aktuellen Jahr als Korrektur erfassen. Dadurch wird die Erstattung im aktuellen Jahr wieder „rückgängig“ gemacht und die Rücklage sinkt.


3. Tatsächliche Vorschusszahlungen für vergangene Jahre

Diese Position zeigt Vorschusszahlungen, die im aktuellen Jahr geleistet werden, aber eigentlich einem früheren Jahr zugeordnet sind.

Ein Fall, in dem die Rücklage sinkt, wäre, wenn 2023 eine Anzahlung für eine 2022 geplante Sanierung geleistet wird. Hier wurde die Maßnahme zwar im Vorjahr beschlossen, das Geld fließt aber erst jetzt ab.

Die Rücklage kann aber auch steigen, wenn eine Vorschusszahlung aus 2022 im Jahr 2023 storniert oder teilweise erstattet wird. Das bedeutet, dass bereits gezahlte Beträge wieder in die Rücklage zurückfließen.


Fazit

Jede dieser Buchungen kann entweder positiv oder negativ sein, je nach Kontext:

  • Nachzahlungen aus Vorjahren verringern die Rücklage, wenn verspätete Zahlungen geleistet werden, oder erhöhen sie, wenn Korrekturen vorgenommen werden.
  • Rückzahlungen aus Vorjahren erhöhen die Rücklage, wenn Geld zurückkommt, oder verringern sie, wenn eine frühere Erstattung rückgängig gemacht wird.
  • Vorschusszahlungen für vergangene Jahre verringern die Rücklage, wenn nachträgliche Zahlungen fällig werden, oder erhöhen sie, wenn Vorschüsse zurückerstattet werden.